Alle Preise für Neugeräte sind Nettopreise (inkl. Grundprogr.)
Verkauf nur an gewerbliche Abnehmer, kein Online-Verkauf.
Update / Umrüstung auf TSE Technische
(Sicherheits Einrichtung)
(Meine Interpretationen zum Thema,
diese sind definitiv NICHT rechtsverbindlich !)
Neu ab 01.01.2020:
- Belegausgabepflicht (Bonpflicht) !
- eine TSE (Technische Sicherheits Einrichtung) ist
anzuschließen ! Die Nichtbeanstandungsregelung
endet am 30.09.2020.
- die Meldepflicht ist auf “Eis gelegt”, siehe:
Nichtbeanstandungsregelung (Seite 2, Absatz 4: “ Von der
Mitteilung ...)
- Fristverlängerung bis zum 31.03.2021
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Kundenmeinungen: “Ich brauche keine andere Kasse, betrifft mich
nicht, habe Zeit bis Ende 2022.....”
Auszug: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, § 30
Ordnungsvorschrift:
“(3) Wurden Registrierkassen nach dem 25. November 2010
und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft, die den
Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010
(BStBl. I S. 1342) entsprechen und die bauartbedingt nicht
aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderungen des § 146a der
Abgabenordnung nicht erfüllen, dürfen diese Registrierkassen
bis zum 31. Dezember 2022 abweichend von den § 146a und
§ 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung
weiter verwendet werden.”
Rechtsverbindliche Auskünfte zum Thema erfragen Sie im
Steuerbüro / Rechtsanwalt Ihrer Wahl.