Finanzamtkonforme Registrierkassen mit Einzeldatenerfassung (GoBD/EDE), ab 2020 “TSE”, Kassennachschau, Kassenaufsteller
* Nettopreise ohne TSE (inkl. Grundprogrammierung), Verkauf nur an gewerbliche Kunden, kein Onlineverkauf.
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Kassenlösungen
Michael Tempelhagen
Saarbrücker Str. 8
03048 Cottbus
letzte Änderung: 2024/09/20
Meine Interpretationen zum Thema:
- “Das Finanzamt (FA) fordert .......”, diese sind definitiv NICHT rechtsverbindlich !
ab Januar 2017
- es dürfen nur GoBD / GDPdU konforme Registrierkassen verwendet werden (Einzeldatenerfassung)
anderenfalls ist dies ein schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
Märchen & Halbwahrheiten
- Registrierkassenpflicht in Deutschland, Ihre Kasse ist online mit dem Finanzamt verbunden
- Tagesendberichte (Z-Bon´s) sind digital dem Steuerbüro zur Verfügung zu stellen
- Zählprotokolle sind zu erstellen
Kassennachschau
- das “FA” zeigt Ihnen einen Dienstausweis & ein A4 Schreiben wo Ihr Name + Adresse enthalten ist
- für das Finanzämter Calau, Cottbus & Hoyerswerda ist es in Ordnung wenn Sie Ihren “Kassenmann,
Kassenaufsteller” anrufen & das Telefon der Person vom Finanzamt geben
- haben Sie Zweifel an der Identität, Personalausweis fordern oder die Polizei (110) anrufen
Rechtsverbindliche Auskünfte zum Thema erfragen Sie im Steuerbüro / Rechtsanwalt Ihrer Wahl.